Förderung von Wohneigentum
Im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse und zins-günstige Darlehen zur Förderung innerörtlichen Wohneigentums im Wohnungsbestand und durch Neubau.
Gefördert werden Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, insbesondere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, aber auch Inves-toren, die innerstädtisches Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen.
Bei dem "Wohneigentumsprogramm" handelt es sich um ein Darlehensprogramm.
Was wird gefördert?
Selbstnutzer:
- Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zum Zwecke des Erstbezugs
- Erwerb einer leerstehenden oder einer bereits bewohnten Wohnung, einschließlich erforderlicher Aufwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung
- Ausbau und Erweiterung eines Eigenheims zur angemessenen Wohnraumversorgung für den Bauherrn und seine Familie (Dachgeschossausbau)
- Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der geförderten Hauptwohnung
- Errichtung einer Wohnung durch Umwandlung von Räumen, die bisher nicht Wohnzwecken dienten
- Ausschließliche behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum nach DIN 18025
- Vorhaben im Rahmen betreuter Baugruppen und der organisierten Gruppenselbsthilfe
Bauträger / Wohnungsbaugesellschaften
- Herrichtung und Grundinstandsetzung insbesondere städtebaulich relevanter Bestandsgebäude
- Neubau auf ehemals baulich genutzten innerörtlichen Brachflächen, besonders bei Anwendung Ressourcen schonender Bauweisen oder im Rahmen experimenteller Wohnungsbauvorhaben zur Veräußerung als selbst genutztes Wohneigentum im Rahmen der Anschub und Spitzenfinanzierung
Im Rahmen des Förderprogramms "Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbau-quartieren" fördert das Land den Neubau oder die Modernisierung und Instandsetzung beim Erwerb von selbst genutztem Wohnraum. Es richtet sich auch an Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen.
Der Förderbetrag orientiert sich an der Größe des Wohnraums und den Investitionskosten. Er kann jedoch maximal bis 15.000,- Euro betragen und wird in acht gleichen Jahresraten jeweils zum 30.03. ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Förderfähig sind Vorhaben, bei denen der Erwerb nach dem 31.12.2001 erfolgte.
mehr Informationen unter www.ilb.de oder Infotelefon der ILB (0331-6601322)